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U18 Infos

Durch die Polizei und das Ordnungsamt sind wir darauf aufmerksam gemacht worden, das Jugendschutzgesetz auf unserer Kirmes einzuhalten und sämtliche jugendliche Personen auf Ihr Alter zu kontrollieren und Ihnen evtl. den Zutritt zu verweigern bzw. sie um 24:00 Uhr aus dem Zelt zu bitten, wenn sie zwischen 16 und 18 Jahre alt sind und keine Aufsichtsperson vorweisen können.

  • Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahre dürfen sich ohne Eltern oder ohne schriftlich beauftragte Aufsichtsperson bis maximal 24:00 Uhr auf Tanzveranstaltungen aufhalten.
    (Bitte beachten Sie das Jugendschutzgesetz §5)
    "Jugendschutzgesetz" zum Download bitte hier klicken
  • Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahre dürfen sich mit Eltern oder mit schriftlich beauftragten Aufsichtspersonen unbeschränkt auf Tanzveranstaltungen aufhalten.
    (Bitte beachten Sie die Informationen auf dem Formular)
    "Formular" zum Download bitte hier klicken

Wir werden am Eingang verstärkte Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes vornehmen, deshalb bitten wir Sie, das Formular zur Übertragung der Aufsichtspflicht für Ihre Kinder unter den vorgegebenen Informationen auszufüllen und es Ihren Kindern und deren Aufsichtspersonen unterschrieben am jeweiligen Veranstaltungstag mitzugeben.
 
Infos zum altersabhängigen Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit.
 

Wir danken für Ihr Verständnis.

Die KiMäBu Hilmes